/var/www/pfinitiative/public_html/www/wp-content/themes/devdmbootstrap3-child/header.php on line 23
" />
/var/www/pfinitiative/public_html/www/wp-content/themes/devdmbootstrap3-child/header.php on line 24
" />
Unter dem Namen „Pfarrei-Initiative-Schweiz“ mit Sitz in Zürich besteht ein Verein im Sinne von Art 60ff ZGB. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
a) Der Verein setzt sich ein für eine geschwisterliche, solidarische und glaubwürdige Katholische Kirche in der Nachfolge Jesu.
b) In den 10 Thesen der Pfarrei-Initiative vom 17.9.2012 sind die Kernanliegen benannt.
a) Gleichberechtigte Mitglieder des Vereins sind:
b) Beitritt: Es genügt eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand (Post oder E-Mail).
c) Austritt: Es genügt eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand (Post oder E-Mail).
d) Erlöschen der Mitgliedschaft: Die Mitgliederversammlung kann in einer Abstimmung durch einfaches Mehr ein Mitglied ausschliessen. Gründe für den Ausschuss sind: Tätigkeiten oder öffentliche Äusserungen, welche dem Vereinszweck entgegenwirken.
Die Mitgliedschaft erlischt ebenfalls bei zweimaligem Nicht-Bezahlen des Mitgliederbeitrages.
a) Der Vorstand erstellt jährlich ein Budget.
b) Die Einnahmen bestehen aus:
Die Organe sind:
a) Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet im 1. Quartal des Jahres statt.
b) Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand und ist mindestens ein Monat vor ihrer Durchführung unter Auflistung der Traktanden bekannt zu geben.
c) Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder von einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.
d) Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:
Verabschiedung neuer grundlegender Texte.
e) Der Vorstand:
f) Die RevisorInnen prüfen die Jahresrechnung und erstatten der jährlichen Vereinsversammlung darüber einen schriftlichen Bericht.
Subsidiär und ergänzend gelten die Bestimmungen des ZGB.
Die Statuten wurden an der Gründerversammlung genehmigt.
Ort und Datum:
Der Präsident/die Präsidentin:
Der Aktuar/die Aktuarin: