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" /> Hoffnung für einen neuen Start im Bistum Chur – Pfarrei-Initiative

Zu seinem 75. Geburtstag hat Bischof Vitus Huonder ordnungsgemäss Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Gespannte Erwartung herrscht bei vielen Katholiken im Bistum: Wie wird Rom reagieren? Es besteht nach vielen Jahren der Konflikte und Resignation zum ersten Mal wieder die Chance, die Weichen zu stellen zu einem Neubeginn mit einer Kirchenleitung, die versöhnlich, barmherzig und einladend auf die Menschen unserer Gesellschaft zugeht. Das wäre ein Zeichen der Hoffnung für viele.

Die ganze Geheimniskrämerei um die Besetzung des Bischofsstuhles von Chur ist ein unwürdiges Ränkespiel für die Kirche, welche sich „Volk Gottes“ nennt. Leider ist das kein Einzelfall sondern eher der Normalfall in der Weltkirche. Zwar erweckt das Bischofswahlrecht des Domkapitels von Chur den Anschein eines demokratischen Wahlverfahrens; denn die Domherren dürfen aus einer ihnen vorgesetzten Dreierliste einen Bischof wählen. Wir alle wissen inzwischen, wie man dieses demokratische Verfahren aushebeln kann, so dass es zur Farce verkommt.

Die Pfarrei-Initiative hat an einer Tagung im letzten Herbst zusammen mit Vertretern der Pfarrer-Initiativen aus Deutschland und Österreich sich mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Das Unbehagen bei Bischofsernennungen ist länderübergreifend, mit Kosmetik ist nicht mehr geholfen. Die Diskussion muss über Diözesen und Länder hinweg geführt werden, Fehlentscheide durch autoritäre Bischofsernennungen und deren Schaden für die Kirche sind zu benennen. Eine wirksame Mitsprache der Kirche vor Ort und ein transparentes Wahlverfahren sind dringend einzufordern. Die Pfarrei-Initiative stellt deshalb folgende Thesen zur Diskussion:

Zur Mitwirkung des Ortskirchlichen Volkes an der Wahl ihres Bischofs

Die derzeitige Praxis bei Bischofsernennungen wird der Würde des Volkes Gottes nicht gerecht, die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil vor mehr als fünfzig Jahren wieder ins Zentrum der Sicht von Kirche gerückt worden ist. Stattdessen ist das Vorgehen bei der Findung von Kandidaten für das Bischofsamt und bei der Ernennung geprägt von einem offensichtlichen Misstrauen gegenüber den Ortskirchen, von Intransparenz und Geheimniskrämerei. Das zeugt von Respektlosigkeit gegenüber den legitimen Erwartungen des Ortkirchenvolkes und der Kirchenbürgerinnen, die von den Folgen der Ernennung eines Bischofs am meisten und nachhaltigsten betroffen sind. Demgegenüber steht die jahrhundertelange Praxis der Wahl eines Diözesanbischofs durch Klerus und Volk: „Wer allen vorsteht, soll auch von allen gewählt werden.“ So Papst Leo I. im 5. Jahrhundert.

Eine Reform der Bischofsbestellung ist daher überfällig und muss folgende Aspekte einbeziehen:

  1. Das Kirchenvolk muss möglichst breit und repräsentative ins Wahlverfahren eingebunden werden. Zum Beispiel durch einen Wahlkonvent des diözesanen Kirchenvolkes, der aus den gewählten und bestätigten Mitgliedern der diözesanen, dekanatlichen und pfarreilichen Räten zusammengestellt wird. Noch besser ist, wenn vorher hinsichtlich der konkreten Situation der Ortskirche und der gesellschaftlichen Umstände und Herausforderungen, denen sie sich die Kirche zu stellen hat, Kriterien erarbeitet wurden, die dann vom Wahlkonvent als Diskussionsgrundlage dienen.
  2. Eine möglichst transparente Gestaltung des Prozesses in der bewährten Tradition gemeinsamer spiritueller Entscheidungsfindung. Hier eine gute Lösung zu finden, können Erfahrungen aus den Orden helfen aber auch heutige Erkenntnisse und Methoden über Mitbeteiligung und partizipative Entscheidungsfindung.
  3. Eine Frist für Bestellung eines Bischofs, die für die Diözese und das Ortskirchenvolk zumutbar ist (Das Konzil von Chalzedon hat 491 eine Frist von 3 Monaten festgelegt)

Papst Franziskus hat bei der 50-Jahrfeier der Bischofssynode im Oktober 2015 an das Anliegen erinnert, „gemeinsam vorzugehen – Laien, Hirten und der Bischof von Rom“. Diese, vom Zweiten Vatikanischen Konzil wiederentdeckte Sicht von einer synodalen Kirche kann sich gerade auch in der Vorgangsweise bei der Bestellung von Diözesanbischöfen konkretisieren.

Bei der aktuellen Nachfolgeregelung eines Bischofs von Chur kann das Wahlverfahren nicht mehr überarbeitet werden, dazu braucht es einen längeren Atem. Aber erste Schritte können jetzt schon gemacht werden, indem so weit als möglich Transparenz und Öffentlichkeit in die aktuellen Vorgänge gebracht werden. Schluss mit der Geheimniskrämerei. Das Volk Gottes soll bei Bischofsernennungen nicht nur zum Gebet aufgefordert werden sondern auch zur aktiven Beteiligung, dazu muss es aber angehört und informiert werden. Das Thema bleibt auf der Traktandenliste der Pfarrei-Initiative.

Vorstand der Pfarrei-Initiative, Schweiz


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