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" /> Ein Jahr Pfarrei-Initiative – Pfarrei-Initiative

Vor einem Jahr, im September 2012 ist die Pfarrei-Initiative mit ihren Unterschriften zum ersten Mal an die Öffentlichkeit getreten. Die Bischöfe haben darauf reagiert, zuletzt mit den beiden Medienkommuniqués vom 1. Juli und 5. September. Wir sind erfreut darüber, mit den Bischöfen die Einschätzung zu teilen, dass die Pfarrei-Initiative ein Symptom einer Krisensituation ist und dass die Fragen und Befürchtungen, welche zur Initiative geführt haben, ernst zu nehmen sind.

Wir sind ebenfalls erfreut darüber, dass der Dialog der Bischöfe mit den Unterzeichnern der Initiative fortgesetzt werden soll.

Wir weisen darauf hin, dass die oben erwähnte Krisensituation allerdings nicht durch freundliche Gespräche gelöst wird. Es ist uns bewusst, dass dabei auch einige Punkte der zeitbedingen Lehre und Ordnung der Kirche überprüft und auf die lokale Situation hin neu formuliert werden müssen. Wir erwarten somit, dass nun endlich in einem nächsten Schritt einige brennende Punkte der Pfarrei-Initiative konkret angegangen werden: – Dass gläubige Schwestern und Brüder anderer Konfessionen auch bei uns an jenem Mahl teilnehmen dürfen, das Jesus gestiftet hat, so wie auch wir an den Abendmahlsfeiern ihrer Tradition als Gäste teilnehmen.

– Dass wir mit wiederverheirateten Paaren in gottesdienstlichen Feiern um den Segen Gottes bitten dürfen für Ihren Weg in der künftige Lebensgemeinschaft und dass wir auch sie zum Tisch des Herrn einladen dürfen.

– Dass Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen mit allen Rechten und Pflichten als Schwestern und Brüder zu unserer Kirche gehören und dass wir mit ihnen zusammen in gottesdienstlichen Feiern um den Segen Gottes bitten dürfen für ihre Lebensgemeinschaft.*

Es ist in unserem Sinne, wenn über die konkreten Punkte der Pfarrei-Initiative hinausgegangen wird und über grundsätzliche Fragen zur Leitungsstruktur der Kirche gesprochen wird. Konkret fragen wir uns, welches Demokratie- und Kirchenverständnis hinter dem „Vademecum“ der Bischöfe steht, wenn die Wahl des Pfarrers durch die Kirchgemeinde eine Einschränkung der Religionsfreiheit darstellt.

Es ist den Trägern der Pfarrei-Initiative ein Anliegen, den staatskirchenrechtlichen Gremien gegenüber ihre Hochschätzung auszudrücken und allen Menschen, welche sich in diesen staatskirchlichen Gremien engagieren Dank auszusprechen. Wir halten fest, dass wir es als wichtig erachten, wenn das Mitspracherecht der Kirchenmitglieder bei der Wahl ihres Pfarrers oder der Gemeindeleiterin, des Gemeindeleiters weiterhin gewährleistet bleibt; denn das Pfarrwahlrecht hat weitrechende pastorale und inhaltliche Konsequenzen für die Pfarrei vor Ort.

Zürich, 19. Sept. 2013
Die Steuerungsgruppe der Pfarrei-Initiative

 


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